• Geburt Wochenbettbetreuung Stillberatung Hamburg

     

    Nach der Geburt

     

    Nun ist er da - Ihr kleiner Schatz.

    Was für ein Wunder ihn im Arm

    zu halten! Groß ist die Freude -

    aber auch die Unsicherheit. Mache

    ich das Beste? Was mache ich falsch?

    Wir versuchen ein wenig "Licht

    ins Dunkel" zu bringen.

     

  • Baby-Kurse in Hamburg Pekip Delfi

     

    Hallo Baby!

     

    Willkommen in Hamburg!

    Für Ihren "neuen Schatz" gibt

    es ganz viel zu entdecken -

    und zu lernen! Wir haben Ihnen

    einige Kurse und Angebote

    zusammengestellt >>

     

  • Väterkurse in Hamburg

     

    Lieber Papa!

     

    Das ist eine ganz "schöne"

    neue Aufgabe für dich!

    Damit sie dir ein klein wenig

    leichter fällt, haben wir hier

    Informationen und Angebote

    für junge Väter zusammengestellt >>

     

  • Partnerschaftsberatung Hamburg

     

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    Da kommt ganz schön etwas auf

    junge Eltern zu: plötzlich zu dritt!

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    beginnt es dann zu krieseln ...

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  • Baby-Nahrung Ernährung

     

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    ... und wie ernähre ich es

    richtig? Gesunde und

    altersgerechte Nahrung.

     

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Kinderwagen in Hamburg. Unsere INFOS und TIPPS.

Sie klingen inzwischen sehr exotisch: Bugaboo, Seed, Joolz, Phil & Teds und Co. Die neue "Generation" der Kinderwagen. Wir möchten Sie auf diesen Seiten ein wenig informieren - über Kinderwagen, neue Trends der "Baby-Beförderung" und die Qualität der Wägen.

 

Wer heute einen Kinderwagen kaufen will, hat die Qual der Wahl. Die meisten gibt es in unzähligen Designs und mit Ausstattung wie Flaschenhalter, MP3-Player-Anschluss, Wechselrädern oder einer Zweiradfunktion für den Strand. Die Qualität und die Schadstoff-Freiheit scheinen trotzdem nicht zu stimmen. Wir schauten uns bei ÖKO-TEST um. In einem umfangreichen Praxistest überprüften die Tester, ob die Wagen im Alltag praktisch sind und gleichzeitig einiges aushalten können. Außerdem wurden Polster, Griffe und weitere Teile im Labor auf Schadstoffe untersucht. Oft hieß es: Zu eng, zu umständlich, zu giftig. Die meisten Kinderwägen im Test der Stiftung Warentest kamen über ein „ausreichend“ nicht hinaus. Die Verbraucherorganisation testete 14 Kombi-Kinderwägen – Kinderwägen also, die sich auch als Sportwagen (Buggy) verwenden lassen. Gut gefielen den Testern etwa die Modelle von ABC-Design Kinderwagen.

 

Das Testergebnis Kinderwagen

Im Vergleich zu früheren Tests traten zwar kaum noch Sicherheitsmängel auf, lediglich zwei Modelle erwiesen sich im Gebrauchstest als zu klapprig. Jedoch kommen bei einigen Anbietern problematische Stoffe zum Einsatz. Vor allem die Polyesterwatte der Tragetasche weist oft hohe Belastungen auf - aber auch die Plastikunterlagen und die Materialien, aus denen die obere Schale hergestellt wird, scheiden teilweise Giftstoffe aus. Und auch Stiftung Warentest entdeckte, dass viele Kinderwagen Materialien verarbeiten, die Schadstoffe abgeben - etwa Chlorparaffine und Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Chlorparaffine sind Weichmacher in Kunststoffen. Sie gelten als umweltgefährdend und gesundheitsschädlich. PAK sind krebserregend und können Hautentzündungen sowie Hornhautschädigungen hervorrufen.

 

TIPP Kinderwagen-Fußsäcke

ÖKO-Test untersuchte auch Fußsäcke für Kinderwagen. Auch hier sollten Eltern auf Schadstoffe achten. So werden etwa halogenorganische Verbindungen im Fell, stark erhöhte Phthalatwerte sowie PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen im Antirutschmaterial sowie optischer Aufheller verwendet.

 

Die Kauf­tipps Kinderwagen der Stiftung Warentest

  • Geräumig. Wählen Sie einen Wagen mit geräumiger Tragetasche. Die Sitz­einheit sollte sich flachlegen lassen. Darin schlafen auch größere Kinder bequem.
  • Verstell­bar. Bevor­zugen Sie verstell­bare Fußstützen, die mit dem Kind mitwachsen. Auch der Schieber sollte sich verstellen lassen – so, dass Vater und Mutter aufrecht gehen können. Große Leute brauchen 1,10 Meter Schieberhöhe und mehr.
  • Lang. Die Rückenlehne des Sitzes sollte 50 Zenti­meter oder länger sein. Setzen Sie das Kind erst in den Wagen, wenn es sich von allein aufsetzt, frühestens ab dem 7. Monat.
  • Sicht­bar. Kleinere Kinder fahren gern mit Blick auf Mama oder Papa, also rück­wärts. Größere schauen gern nach vorn. Gut, wenn der Sitz in beide Richtungen weisen kann oder der Schieber schwenk­bar ist.
  • Fahr­bar. In engen Läden schlängeln sich schwenk­bare Vorderräder geschickt durch die Gänge. Auf unebenem Boden, auf Feld- und Wald­wegen sind vier große, luft­bereifte Räder mit guter Federung im Vorteil.
  • Trans­portabel. Zusammen­geklappt nehmen Kinder­wagen unterschiedlich viel Platz in Anspruch. Lassen Sie es sich im Laden zeigen. Eine Trans­portsicherung verhindert, dass das Gestell ungewollt aufklappt.
  • Umge­bettet. Für einige Modelle gibt es Adapter für die Auto­babyschale. Das klingt praktisch. Doch Kinder sollten nie länger als nötig in der engen Auto­schale verharren. Legen Sie die Kleinen in den Kinder­wagen, wenn Sie nicht Auto fahren.
  • Recht­zeitig. Bestellen Sie Ihr Kinder­wagen-Wunsch­modell einige Monate vor der Geburt. Im Test vergingen bis zu 15 Wochen zwischen Bestellung und Lieferung.
  • Sicher. Schließen Sie den Kinder­wagen stets mit einem sicheren Fahr­radschloss an – im Hausflur genauso wie vor der Arzt­praxis. Die Hausrat­versicherung erstatten in der Regel keine im Hausflur oder unterwegs gestohlenen Kinder­wagen.

 

 

 

 

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Datum der letzten Änderung: 26.08.2020, Redaktionsleitung

 

 

GEWUSST? Kinderwagen im Hausflur

Einen Kinderwagen dürfen Sie trotz Hausordnung-Verbot im Treppenhaus abstellen. Haben Sie etwa andernorts kaum eine Möglich­keit, müssen die anderen Be­wohner dies unter Umständen hinnehmen – solange sie nur unwesentlich von dem Kinderwagen im Treppenhaus behindert werden. Das entschied das Amtsgericht Minden (AZ 19 C 324/​03) sowie auch das Amtsgericht Hagen (AZ 9 C 217/83). Allerdings Allerdings sollte der Hausflur groß genug sein und der Fluchtweg im Ernstfall für andere Mieter nicht behindert werden. Ebenso sollten Briefkästen oder Wohnungstüren nicht verstellt werden.

 

Bei Nichtgebrauch wieder in den Keller

Auch wichtig: Das Abstellen eines Kinderwagen gelte nach Ansicht der Gerichte nur eingeschränkt. An Tagen, an denen der Kinderwagen nicht gebraucht werde oder auch zur Nachtzeit, müsse er in der Wohnung oder dem Keller untergebracht werden (Oberlandesgericht Hamm, AZ 15 W 444/00). 

 

 

 

 

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