Verläuft die Geburt komplikationslos bleiben Mutter und Kind noch zwei bis drei Tage im Krankenhaus. In vielen Kliniken gibt es mittlerweile ein so genanntes "24-Stunden-Rooming-in": Mutter und Kind sind im gleichen Zimmer untergebracht. Bei Bedarf besteht in einigen Kliniken auch die Möglichkeit, das Kind für eine Zeit in einem betreuten Zimmer erfahrenen Schwestern zu überlassen, damit die junge Mutter eine Zeit der Ruhe für sich selbst finden kann.
Gehen Sie etwa 6-8 Wochen nach der Entbindung zur Nachuntersuchung (Mutterpass nicht vergessen)
Bringen Sie Ihr Kind zu allen Früherkennungsuntersuchungen bei Ihrem Haus- oder Kinder- und Jugendarzt (U2 - U9), gelbes Untersuchungsheft mitbringen!
Früherkennungsuntersuchungen U1 - U9 und J1 für Ihr Kind
Kostenlos und besonders wichtig!
Eltern wünschen sich gesunde Kinder. Je früher Gesundheitsprobleme erkannt und behandelt werden, desto größer sind die Heilungschancen. Rechtzeitig erkannt, lassen sich viele Krankheiten oder Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beheben oder zumindest die Folgen abschwächen. Die von den Krankenkassen angebotenen Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und J1 sollten daher alle Eltern nutzen.
Was wird untersucht ?
Bei der Untersuchung wird zum Beispiel auf angeborene Fehlbildungen, Störungen des Stoffwechsels oder Blutkrankheiten untersucht. Ebenso werden das Nervensystem, die Sinnesorgane sowie Skelett und Muskulatur untersucht. Auch auf Entwicklungs- und Verhaltensstörungen wird geachtet. Ziel dieser Untersuchungen ist auch, durch Früherkennung psychischer oder psychosozialer Risikofaktoren eine Fehlentwicklung in der Pubertät zu verhindern.
Früh erkennen bedeutet: Ein guter Start von Anfang an!
Deshalb:
- nehmen Sie unbedingt regelmäßig alle Früherkennungsuntersuchungen für Ihr Kind wahr!
- denken Sie auch besonders an die späteren Termine der U7 bis U9!
- lassen Sie Ihr Kind gegen die wichtigsten Kinderkrankheiten impfen!
- fördern Sie Ihr Kind, wenn es z.B. Probleme beim Hören, Sehen oder Sprechen hat, so früh wie möglich!
- holen Sie sich bei Ihrem Kinder- und Jugendarzt Rat und Hilfe
NEU in Hamburg: Frühförderung
Das Hilfe- und Unterstützungssystem für Familien mit behinderten Kindern ist komplex. Um ihnen den Zugang zu notwendigen Leistungen zu erleichtern und Hilfen aus einer Hand zu ermöglichen, hat die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen ein Netz von sogenannten "Interdisziplinären Frühförderstellen" in Hamburg installiert.
Mehr hierzu über die linke Navigationsspalte !
Behördengänge
Bitte nicht vergessen: Zuständig für die Beurkundung der Neugeburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist (Ereignisort, Geburtsstandesamt).
Im Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung nehmen die Standesämter auch Vaterschaftsanerkennungen entgegen, jedoch keine Sorgeerklärungen. Diese können nur im Jugendamt abgegeben werden. Für eine Beurkundung sind erforderlich:
- Personalausweise oder Reisepässe mit letzten Meldebescheinigungen,
- Urkunden über den Familienstand der Mutter
- Geburtsbescheinigung
- Vornamenszettel
- Geburtsurkunden beider Elternteile.
Die Gebühren betragen
8 EUR.
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