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Verläuft die Geburt komplikationslos bleiben Mutter und Kind noch zwei bis drei Tage im Krankenhaus. In vielen Kliniken gibt es mittlerweile ein so genanntes "24-Stunden-Rooming-in": Mutter und Kind sind im gleichen Zimmer untergebracht. Bei Bedarf besteht in einigen Kliniken auch die Möglichkeit, das Kind für eine Zeit in einem betreuten Zimmer erfahrenen Schwestern zu überlassen, damit die junge Mutter eine Zeit der Ruhe für sich selbst finden kann.
Die Zeit danach
Das Baby ist da und alle Freunde und Verwandte wollen es sofort sehen. Doch nicht umsonst nennt man die ersten sechs bis acht Wochen nach der Geburt „Wochenbett“. Die muss man als Mutter natürlich nicht unbedingt im Bett verbringen, aber der Sinn ist klar: Die Mutter soll sich erholen von der Schwangerschaft und Geburt.
Ab ins Bett
Der Begriff Wochen- oder Kindbett kam daher, dass Frauen in früheren Zeiten tatsächlich das Haus bzw. Bett in den ersten Wochen nicht verlassen haben. In Deutschland war es noch bis ins 20. Jahrhundert Brauch, dass Nachbarinnen in der Zeit nach der Geburt täglich einen Topf Suppe gebracht haben. So brauchte die Mutter selbst nicht kochen, die Familie war mit Essen versorgt und sie konnte sich erholen.
Leider zu früh
Viele Frauen möchten heutzutage gleich nach der Geburt wieder durchstarten. Schwangerschaft sei schließlich keine Krankheit und die Erwartung, schnell wieder fit zu sein nach der Geburt, wird an Frauen herangetragen. Das führt leider häufig zu Problemen, die mit einem streng genommenen Wochenbett zu vermeiden sind: Wochenbettdepression, Stillprobleme, Brustentzündung, Übermüdung und Wochenflussstau.
Der Körper stellt sich um
In den ersten Wochen nach der Geburt stellt sich der Körper hormonell wieder auf „nicht schwanger“ ein. Die Gebärmutter verkleinert sich wieder. Dabei helfen die an den ersten Tagen nach der Geburt auftretenden Nachwehen. Frauen spüren diese besonders beim Stillen. Sie helfen der Gebärmutter, sich gut zurückzubilden. Auch die Wundstelle, an der der Mutterkuchen in der Gebärmutter gesessen hat, heilt. Dadurch haben Frauen den sogenannten Wochenfluss. Dieser dauert etwa acht Wochen. Die gesamte körperliche Umstellung führt zu seelischem Ungleichgewicht. Die Tränen kommen leicht. Die Zeit wird auch Babyblues genannt.
Die Milch
Mütter, die stillen, müssen sich erst an den Rhythmus mit ihrem Kind gewöhnen. Innerhalb von drei bis vier Tagen nach der Geburt beginnt die Bildung von Muttermilch anstelle des zuvor produzierten Kolostrums. Manchmal klappt es auch nicht sofort mit der richtigen Haltung und Stellung, damit Mutter und Kind entspannt zueinander finden. Dazu braucht es Zeit und Ruhe.
Der Schmerz vergeht
Die Geburtsverletzungen sind nach der Zeit des Wochenbetts meist verheilt. Die Naht von einem Dammriss oder -schnitt schmerzt nicht mehr und das Sitzen ist wieder angenehmer. Bis man dazu kommt, wird oft ein aufgeblasener Schwimmring als Sitzkissen empfohlen. Doch dieser lässt den schwachen Beckenboden durchhängen, so dass es zur Dehnung der Narbe kommt. Frauen sollten lieber häufig die Sitzposition ändern, um den Druck auf den Damm zu verkleinern.
Freunde helfen
Wenn Freunde und Verwandte zu Besuch kommen möchten, bringen sie am besten Kaffee und Kuchen selbst mit. Das ist nicht unhöflich, sondern Selbstschutz. Wenn Sie das als „gute Gastgeberin“ nicht übers Herz bringen, haben Sie am besten schon vor der Geburt Kuchen eingefroren, den Sie dann anbieten können. Und sagen Sie, wenn es Ihnen zu viel wird. Kein Besuch sollte in dieser Zeit länger als zwei Stunden dauern. Wer sich ab und zu mit dem Kleinen ins Bett verkriecht und einfach die Nähe zu seinem Kind spürt, tut der Seele und dem Körper etwas Gutes.
TIPP: Gehen Sie etwa 6-8 Wochen nach der Entbindung zur Nachuntersuchung (Mutterpass nicht vergessen)
TIPP: Bringen Sie Ihr Kind zu allen Früherkennungsuntersuchungen bei Ihrem Haus- oder Kinder- und Jugendarzt (U2 - U9), gelbes Untersuchungsheft mitbringen!
Eltern wünschen sich gesunde Kinder. Je früher Gesundheitsprobleme erkannt und behandelt werden, desto größer sind die Heilungschancen. Rechtzeitig erkannt, lassen sich viele Krankheiten oder Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beheben oder zumindest die Folgen abschwächen. Die von den Krankenkassen angebotenen Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und J1 sollten daher alle Eltern nutzen.
Bei der Untersuchung wird zum Beispiel auf angeborene Fehlbildungen, Störungen des Stoffwechsels oder Blutkrankheiten untersucht. Ebenso werden das Nervensystem, die Sinnesorgane sowie Skelett und Muskulatur untersucht. Auch auf Entwicklungs- und Verhaltensstörungen wird geachtet. Ziel dieser Untersuchungen ist auch, durch Früherkennung psychischer oder psychosozialer Risikofaktoren eine Fehlentwicklung in der Pubertät zu verhindern.
Früh erkennen bedeutet: Ein guter Start von Anfang an!
Deshalb:
Das Hilfe- und Unterstützungssystem für Familien mit behinderten Kindern ist komplex. Um ihnen den Zugang zu notwendigen Leistungen zu erleichtern und Hilfen aus einer Hand zu ermöglichen, hat die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen ein Netz von sogenannten "Interdisziplinären Frühförderstellen" in Hamburg installiert.
Bitte nicht vergessen: Zuständig für die Beurkundung der Neugeburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist (Ereignisort, Geburtsstandesamt). Im Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung nehmen die Standesämter auch Vaterschaftsanerkennungen entgegen, jedoch keine Sorgeerklärungen. Diese können nur im Jugendamt abgegeben werden. Für eine Beurkundung sind erforderlich:
Die Gebühren betragen 8 EUR.
An alles gedacht?
Hier unsere umfangreiche Checkliste "nach der Geburt" >>
Die Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch beider Eltern gegenüber dem Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung des Kindes. Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt.
Darüber hinaus können Sie als Eltern Elterngeld beantragen. Elterngeld ist eine einkommensabhängige Leistung; d.h. die Höhe richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen. Hierzu müssen Sie für die Kinderbetreuung entweder ganz zu Hause bleiben oder Ihre Arbeitszeit verringern. Dabei ist die Elternzeit lediglich eine "Auszeit vom Job"; das Elterngeld unabhängig davon eine "Geldleistung".
Auf unseren Sonderseiten zur Elternzeit und zum Elterngeld haben wir Ihnen alle wichtigen Infos zusammengetragen.
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Datum der letzten Änderung: 04.08.2020, Redaktionsleitung
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