Der Monat November ist "Wechselmonat" bei Kfz-Versicherungen. Grund genug, dass wir aus der Redaktion von Geburt in Hamburg das Thema Autoversicherungen aufnehmen. Eine Kfz-Versicherung kann in der Regel zum Jahreswechsel fristgerecht gekündigt werden. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat, so dass die Kündigung bis zum 30. November erfolgen muss. Der Versicherungsschutz erlischt dann mit Jahresende bzw. geht nahtlos an den neuen Versicherer über. Wurde die Kündigung nicht bis zum Stichtag 30.11. eingereicht, so verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Als besonderen Service haben wir für Sie in Kooperation mit unserem Partner Tarifcheck24 eine Übersicht der verschiedenen Anbieter aufgenommen (siehe Formular unten). Errechnen Sie Ihr persönliches Angebot der optimalen Kfz-Versicherung und sparen Sie im kommenden Jahr. Die Benutzung des Onlinerechners ist zu jedem Zeitpunkt kostenlos. Der Onlinerechner bietet Ihnen:
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