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Sie können als Eltern Elterngeld beantragen. Elterngeld ist eine einkommensabhängige Leistung; d.h. die Höhe richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen. Hierzu müssen Sie für die Kinderbetreuung entweder ganz zu Hause bleiben oder Ihre Arbeitszeit verringern.
Gemeinsam mit Ihrem Ehepartner können Sie 12 Monate Elterngeld beziehen. In Ausnahmefällen kann die Dauer auf 14 Monate steigen: Das Einkommen des erwerbstätigen Elternteils verringert sich für mindestens zwei Monate. Sie sind alleinerziehend und haben das alleinige Sorgerecht. Wenn ein Elternteil das Kind, beispielsweise wegen einer schweren Krankheit, nicht betreuen kann, kann die zuständige Stelle das Elterngeld ebenfalls für 14 Monate bewilligen.
Sie können das Elterngeld auch insgesamt 24 beziehungsweise 28 Monate lang beziehen. Dadurch halbiert sich jedoch der monatliche Betrag entsprechend.
Das Elterngeld wird bis zu einer Höchstgrenze von 1.800 Euro/Monat gezahlt. Haben Sie kein Einkommen erhalten Sie mindestens 300 Euro. Bei Mehrlingsgeburten bekommen Sie für jedes weitere Kind 300 Euro zusätzlich. Sie haben Anspruch auf einen monatlichen Geschwisterbonus, solange im Haushalt ein weiteres Kind unter drei Jahren lebt.
Um Elterngeld zu erhalten müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Zudem muss Ihr Kind bei Ihnen leben und Sie müssen es selbst betreuen. Zudem dürfen Sie während des Bezugs von Elterngeld nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Sie beantragen das Elterngeld schriftlich bei der zuständigen Stelle spätestens drei Monate nach der Geburt Ihres Kindes beantragen. Bereits im Antrag müssen Sie festlegen, wer von den beiden Eltern wann das Elterngeld beziehen möchte. Bei gemeinsamer Beantragung müssen beide Eltern unterschreiben. Ergeben sich während der Bezugsmonate Änderungen (z.B. Erhöhung oder Reduzierung Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit), müssen Sie diese der zuständigen Stelle mitteilen.
Das Elterngeld-Plus soll es Müttern und Vätern künftig einfacher machen, Eltern und Teilzeitarbeit miteinander zu verbinden. Zudem wird die Elternzeit flexibler gestaltet. Das neue Gesetz zum Elterngeld-Plus ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015.
Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes frühzeitig in Teilzeit arbeiten und Familie und Beruf vereinbaren wollen, profitieren von der Neuregelung. Das bisherige Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon früher in Teilzeit wieder ein, hatten sie dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren. Das ändert sich mit dem Elterngeld-Plus: Nun ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das Elterngeld-Plus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei Elterngeld-Plus-Monaten.
Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld-Plus. Alleinerziehende können das neue Elterngeld-Plus im gleichen Maße nutzen. In Zukunft wird für alleinerziehende Eltern an den steuerlichen Entlastungsbetrag nach Paragraph 24b EStG angeknüpft, damit sie von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können.
Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.
Datum der letzten Änderung: 16.02.2024, Redaktionsleitung
Das Elterngeld ist zwar steuerfrei unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Daher wird es anderen steuerpflichtigen Einkünften zugerechnet.
Das Elterngeld beantragen Sie in den Elterngeldstellen. In Hamburg finden Sie diese in den Bezirksämtern (Meldeanschrift des Kindes). TIPP: Über die Behördenhotline Tel. 115 können Sie sich die Formulare bequem nach Hause schicken lassen.
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