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Wird mein Baby gesund zur Welt kommen? Wohl fast jede werdende Mutter und jeder werdende Vater hat sich schon einmal diese Frage gestellt. Antworten kann die so genannte Pränataldiagnostik geben – also die Untersuchung des Ungeborenen noch im Mutterleib. Neben den regelmäßigen gynäkologischen Untersuchungen der Mutter wie die Blutdruckmessung, Gewichtskontrolle, vaginale Untersuchung, ein Urin-Test und die Kontrolle der kindlichen Herztöne gibt es drei große Ultraschall-Untersuchungen. Hierbei kann der Gynäkologe die Schwangerschaft eindeutig bestätigen, Mehrlingsschwangerschaften erkennen, das Wachstum des Kindes überwachen und im gewissen kleinen Rahmen Anomalitäten an den inneren Organen sehen. Darüber hinaus gibt es inzwischen eine Vielzahl weiterer Untersuchungen. Einige sind gerade für Risikoschwangere von Nutzen. Doch oft verunsichern die Ergebnisse die Schwangeren nur noch mehr. Daher raten Gynäkologen jedem Paar die Entscheidung für oder gegen bestimmte Tests für sich allein zu treffen. Dafür braucht es eine umfassende Beratung.
Diese Untersuchungen werden vor allem Risikoschwangeren empfohlen. Sie brauchen eine besonders intensive Vorsorge und Überwachung. Zu der Gruppe der Risikoschwangeren zählen etwa Frauen unter 18 oder über 35 Jahre, Schwangere, die bereits mehrere Fehlgeburten hatten und Frauen, in deren Familien es Erbkrankheiten. Stoffwechselerkrankungen gibt. Die Ärzte unterscheiden nicht-invasive von invasiven Verfahren – also ob in den Körper von Mutter oder Kind eingegriffen wird oder nicht.
Die Redaktion von Geburt in Hamburg stellt Ihnen die häufigsten Untersuchungen vor.
Mit Hilfe der Nackentransparenzmessung und des Triple-Test können etwa Chromosomenstörungen wie die Trisomie 21, das Down-Syndrom, oder Fehlbildungen an Organen erkannt werden. Eine eindeutige Antwort, ob das Ungeborene gesund ist, kann Frauen die Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) geben. Dabei kann eine Chromosomenstörung oder ein offener Rücken mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Der Arzt entnimmt dazu kindliche Zellen aus dem Fruchtwasser, die im Labor vermehrt und auf die in ihnen enthaltenen Chromosomen hin untersucht werden. Jedoch ist die Untersuchung mit einem Risiko verbunden: In knapp 0,5 Prozent der Fälle kommt es im Anschluss zu einer Fehlgeburt.
Die Dopplersonografie gibt darüber hinaus neben den üblichen Ultraschalluntersuchungen die Möglichkeit, die Blutflussgeschwindigkeit messen, wenn die normale Ultraschalluntersuchung einen auffälligen Befund ergeben hat. Wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass das Baby sich nicht zeitgemäß entwickelt und unterversorgt ist.
Auf die Frage “Schlägt das Herz richtig?” gibt die Fetale Echokardiografie Antwort. Hier überprüft der Arzt mittels hochauflösender Ultraschallgeräte, ob das Herz des Babys richtig arbeitet. Denn Herzfehler gehören zu den häufigsten Fehlbildungen. 80 Prozent davon können spezialisierte Ärzte schon an Ungeborenen erkennen, um es vor und nach der Geburt behandeln zu können.
Eine weitere Untersuchungsmethode ist die Nabelschnurpunktion. Dabei entnimmt der Arzt etwa in der 16. Schwangerschaftswoche durch die mütterliche Bauchdecke kindliches Blut aus der Nabelschnur. Auch dazu benutzt er eine lange, dünne Nadel. Das so gewonnene Blut untersucht er auf Erbkrankheiten, Infektionen oder eine Blutgruppenunverträglichkeit. Auch diese Methode birgt ein gewisses Fehlgeburtsrisiko. Abhilfe kann ein neuer Test schaffen: Ein Tropfen mütterlichen Blutes genügt um die Gene des Ungeborenen zu untersuchen, ohne Gefahr zu laufen, das Baby durch einen invasiven Eingriff zu schädigen: Dieser "PraenaTest" kann feststellen, ob das Baby eine der Trisomien 21, 18 und 13, das Klinefelter-, das Turner-Syndrom sowie das Triple-X- oder das XYY-Syndrom hat.
Viele pränatalen Untersuchungen gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen, sofern eine medizinische Indikation vorliegt. Triple-Test und Nackentransparenzmessung sowie 3D- und 4D-Ultraschall übernehmen die Kassen aber häufig nicht.
Eine Frauenärztliche Untersuchung sollte in ca. 4-wöchigem Abstand bis zur 32. Schwangerschaftswoche, danach im 2-wöchigen Abstand bis zur Entbindung durchgeführt werden. Bitte nehmen Sie die entsprechenden Termine regelmäßig wahr, sie dienen dazu, einen problemlosen Verlauf Ihrer Schwangerschaft zu gewährleisten.
Zwischen der 9. und 14. Schwangerschaftswoche, der 19. und 22. Schwangerschaftswoche, und der 29. und 32. Schwangerschaftswoche ist routinemäßig eine Ultraschalluntersuchung vorgesehen.
Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in der Regel eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, um gegebenenfalls eine entsprechende Diagnostik oder Therapie einleiten zu können.
Zu Beginn der Schwangerschaft wird eine weitere Blutuntersuchung vorgenommen, die feststellt, ob Sie gegenüber einer Infektion mit dem Rötelnvirus immun sind. Dies ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann. Diese Untersuchung ist nicht erforderlich, wenn in Ihrem Impfpass zwei Rötelnimpfungen dokumentiert sind. In der Frühschwangerschaft wird auch eine Urinprobe (Morgenurin) auf Chlamydien untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann.
Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine mögliche bestehende Infektion mit dem Hepatitis B-Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.
Ihr Frauenarzt ist bemüht, neben schweren Entwicklungsstörungen auch eventuelle grobe kindliche Fehlbildungen durch Ultraschall zu erkennen. Es gibt jedoch auch Fehlbildungen, die durch Ultraschall überhaupt nicht oder nur schwer erkennbar sind. Schwer erkennbare Fehlbildungen werden - wenn überhaupt - oft nur durch eine spezielle Ultraschall-Feinuntersuchung entdeckt, welche spezialisierte Frauenärzte am besten in der 20. bis 22. Schwangerschaftswoche durchführen.
Eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung in der 36. Schwangerschaftswoche ist sinnvoll, um die Lage des Kindes im Mutterleib vor der Geburt zu bestimmen, sowie zur Beurteilung der Plazenta und zur Bestimmung des Verhältnisses von Fruchtwassermenge zu Kindsgröße. Eine solche Untersuchung hilft, eventuell unter der Geburt auftretende Komplikationen zu vermeiden.
TIPP Schwangerschafts-Ultraschall: Was ist das für eine Freude, den Nachwuchs das erste Mal und noch im Bauch zu sehen! Aber Achtung: Für den Ausdruck von Ultraschallbildern wird Thermopapier verwendet, das durch Wärme, Licht und Feuchtigkeit mit der Zeit zu verblassen kann. Es hilft etwas, die Bilder bei nicht mehr als 25 Grad und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 Prozent dunkel zu lagern. Laminieren schützt zusätzlich. Jedoch auch dann: Digitalisieren Sie am besten Ihre Fotos. Per Scan - oder fotografieren Sie das Bild ab.
Schwangerschafts-Ultraschall. Hier kommen Sie zu unserer Themenseite "Schwangerschafts-Ultraschall" >>
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Impfpass-Check (Zeitpunkt: bei Kinderwunsch)
Wir empfehlen Ihnen bei einem Kinderwunsch Impfpass und Antikörperstatus von einem Arzt oder einer Hebamme zu überprüfen. Sinnvoll ist es, das bereits einige Monate vor einer geplanten Schwangerschaft zu machen. So kann etwa eine fehlende Erst- oder Auffrischungsimpfung rechtzeitig vor der Schwangerschaft nachgeholt werden. Wichtig ist das vor allem bei Lebendimpfstoffen wie Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken. Hier wird von den Herstellern in der Regel ein Abstand von einem Monat zwischen Impfung und Beginn einer Schwangerschaft empfohlen.
Welche Grund- und Auffrischimpfungen sollten getestet werden?
Antikörper-Check (Zeitpunkt: bei Kinderwunsch)
Neben den oben angeführten Infektionskrankheiten und deren Impfungen können für Sie als Schwangere oder Ihr Un- bzw. Neugeborenes weitere Erkrankungen gefährlich werden, für die es aber leider keine Impfung gibt. Hier sollte Ihr Arzt einen Antikörperstatus bestimmen - also erkennen, ob Sie bereits Antikörper besitzen und so vor einer Erstinfektion und deren mögliche Folgen in der Schwangerschaft geschützt sind. Fehlen Ihnen wichtige Antikörper, wird Ihr Arzt Sie im Sinne einer Vorbeugung beraten und Sie durch Antikörperkontrollen überwachen.
Zu den wichtigen Infektionen, für die es aber keine Impfung gibt zählen unter anderem
Bitte beachten Sie, dass diese Untersuchungen derzeit noch nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören und Sie die Kosten selbst tragen müssen. Lediglich bei Berufen mit engem Kontakt zu Kindern trägt Ihr Arbeitgeber die Kosten für den Zytomegalie- und den Ringelröteln-Test. Hier besteht bei fehlender Immunität die Möglichkeit eines Beschäftigungsverbotes nach Mutterschutzgesetz >>.
Folsäure- und Jod-Check (Zeitpunkt: mindestens vier Wochen vor der Schwangerschaft)
Ernährungsmediziner sowie Gynäkologen raten bei bestehendem Kinderwunsch zur Einnahme von Folsäure-Präparaten und zur Ergänzung der Nahrung mit Mikronährstoffen. Ebenso kann die Ergänzung mit Jod sinnvoll sein - hier sollten Sie in jedem Fall aber bei Erkrankungen der Schilddrüse mit Ihrem Arzt sprechen.
Bitte beachten Sie, dass die Folsäure-/Jod- bzw. Mikronährstoff-Prophylaxe keine Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Mutterschafts-Check (Mutterschaftsvorsorge)
Zeitpunkt: Erstuntersuchung
Zeitpunkt: bis 32. Schwangerschaftswoche alle vier Wochen, dann alle zwei Wochen bis zur Geburt
Zeitpunkt: 9. bis 18. Schwangerschaftswoche
Zeitpunkt: 19. bis 28. Schwangerschaftswoche
Zeitpunkt: 29. bis 36. Schwangerschaftswoche
Antikörper-Check (Zeitpunkt: Erstuntersuchung)
Neben den oben angeführten Infektionskrankheiten und deren Impfungen können für Sie als Schwangere oder Ihr Un- bzw. Neugeborenes weitere Erkrankungen gefährlich werden, für die es aber leider keine Impfung gibt. Hier sollte Ihr Arzt einen Antikörperstatus bestimmen - also erkennen, ob Sie bereits Antikörper besitzen und so vor einer Erstinfektion und deren mögliche Folgen in der Schwangerschaft geschützt sind. Fehlen Ihnen wichtige Antikörper, wird Ihr Arzt Sie im Sinne einer Vorbeugung beraten und Sie durch Antikörperkontrollen überwachen.
Zu den wichtigen Infektionen, für die es aber keine Impfung gibt zählen unter anderem
Bitte beachten Sie, dass diese Untersuchungen derzeit noch nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören und Sie die Kosten selbst tragen müssen. Lediglich bei Berufen mit engem Kontakt zu Kindern trägt Ihr Arbeitgeber die Kosten für den Zytomegalie- und den Ringelröteln-Test. Hier besteht bei fehlender Immunität die Möglichkeit eines Beschäftigungsverbotes nach Mutterschutzgesetz >>.
Folsäure- und Jod-Check (Zeitpunkt: möglichst früh in der Schwangerschaft)
Ernährungsmediziner sowie Gynäkologen raten bei bestehendem Kinderwunsch zur Einnahme von Folsäure-Präparaten und zur Ergänzung der Nahrung mit Mikronährstoffen. Ebenso kann die Ergänzung mit Jod sinnvoll sein - hier sollten Sie in jedem Fall aber bei Erkrankungen der Schilddrüse mit Ihrem Arzt sprechen. Hier kommen Sie zu unseren Sonderseiten rund um Mikronährstoffe >>
Bitte beachten Sie, dass die Folsäure-/Jod- bzw. Mikronährstoff-Prophylaxe keine Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Datum der letzten Änderung: 13.07.2017, Redaktionsleitung
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