Künstliche Befruchtung - Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Die Insemination im Spontanzyklus wird von den Krankenkassen in der Regel bis zu acht Mal bezahlt. Bei den anderen Verfahren sind jeweils bis zu drei Versuche möglich. Tritt nach der Befruchtung eine klinische Schwangerschaft ein, die nicht zu einer Geburt führt, kann der Versuch wiederholt werden.
Die Kostenübernahme der künstlichen Befruchtung als gesetzliche Leistung ist auf 50 Prozent begrenzt. Jedoch erstatten viele gesetzliche Krankenkassen im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes als Satzungsleistung höhere Sätze - bis zu 100 Prozent oder 100 Prozent, wenn beide Partner bei der gleichen Kasse versichert sind. In jedem Fall sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse die Erstattungssätze erfragen.
Voraussetzungen für die anteilige Kostenübernahme der Künstlichen Befruchtung
Anteilige Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen dann übernommen, wenn
- das Paar verheiratet ist und beide Partner zum Behandlungsbeginn das 25. Lebensjahr vollendet haben;
- die Frau zum Beginn des jeweiligen Behandlungsversuches das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
- nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner zur künstlichen Befruchtung verwendet werden (keine Spenderzellen);
- die Behandlung im Geltungsbereich und unter Einhaltung des deutschen Embryonenschutzgesetzes erfolgt;
- nach ärztlicher Feststellung die hinreichende Aussicht besteht, dass durch die Behandlung eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann (ärztlicher, genehmigungspflichtiger Behandlungsplan liegt vor - von der Kasse vorher genehmigt).
Dabei wird der gesetzliche Zuschuss direkt über die Krankenversicherungskarte abgerechnet und ggf. ein weiterer Zuschuss erstattet. Einige Bundesländer unterstützen ungewollt kinderlose Paare zusätzlich. Die Richtlinie sieht vor, dass Bund und Land neben der Kostenübernahme durch die Krankenkassen gemeinsam bis zu 50 Prozent des den Paaren nach Abrechnung der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse verbleibenden Eigenanteils übernehmen.
Wo hoch sind die Kosten einer Künstlichen Befruchtung?
Bei einer Künstlichen Befruchtung in einem Kinderwunschzentrum oder in einer Kinderwunschklinik kostet die Insemination rund 20 Euro, die In-Vitro-Fertilisation und die Spermieninjektion etwa 5.000 bis 10.000 Euro (als Richtwert).
Weitere Informationen im Detail zur Kinderwunsch-Behandlung erfahren Sie auch in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss >>