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Viele Baby-Lebensmittel stehen im Widerspruch zu den ernährungswissenschaftlichen oder ärztlichen Empfehlungen für Säuglinge. Die Hersteller versprechen gesunde Produkte, tatsächlich können diese jedoch Überfütterung und Kariesbildung fördern oder Babys früh an einen hohen Zuckergehalt gewöhnen.
Ob Süßigkeiten speziell für Säuglinge, Schokoladen- und Keks-Brei ab dem 6. Monat oder Tee auf Zuckergranulatbasis: Was viele Lebensmittelhersteller als gesunde oder altersgerechte Nahrung für Babys und Kleinkinder empfehlen, wird diesem Anspruch oft nicht gerecht. Besonders deutlich wird dies bei den kohlenhydratreichen Trinkmahlzeiten: Wegen des Risikos der Überfütterung und Kariesbildung fordern Kinderärzte seit Jahren, die Vermarktung einzustellen.
Lücken in der Gesetzgebung
Produkte, die als Säuglingsnahrung vermarktet werden, müssen zwar spezielle Anforderungen erfüllen, die EU-weit einheitlich sind. Es gibt beispielsweise gesonderte Regeln für Rückstände von Pestiziden, Vitamingehalte sowie die allgemeine Nährstoffzusammensetzung. Der deutsche Gesetzgeber hat diese EU-weit einheitlichen Vorgaben durch die nationale „Diätverordnung“ in deutsches Recht überführt. Nur, wenn diese Anforderungen erfüllt sind, darf mit Empfehlungen wie „ab dem 8. Monat“ geworben werden. Weiterhin gibt es detaillierte produktspezifische Vorgaben zum Beispiel für „Getreidebeikost“ (betrifft sowohl Trinkbreie als auch Babykekse).
Bezüglich der Zusammensetzung der einzelnen Zutaten erlaubt die Diätverordnung allerdings zahlreiche Rezepturen und Vermarktungspraktiken, die keinesfalls mit den einschlägigen Ernährungsempfehlungen der Fachgesellschaften übereinstimmen – beispielsweise die Vermarktung von Trinkmahlzeiten für Säuglinge ab dem 10. Monat oder von Babykeksen ab dem 8. Monat (25% Zucker) mit angeblich „babygerechte Rezeptur“. Bei Gesundheitsgefahren erlaubt das europäische Recht, dass einzelne Mitgliedsstaaten über EU-Vorgaben hinausgehen und strengere Regeln erlassen.
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung von foodwatch
Mehrheit für strengere Vorgaben für Baby-Produkte
Daher fordert etwa foodwatch, dass nur solche Säuglingsnahrung angeboten werden, deren Zusammensetzung (Rezeptur) und Vermarktung mit den einschlägigen Empfehlungen der Fachgesellschaften übereinstimmt. In einer repräsentativen Studie von TNS Emnid im Auftrag von foodwatch schlossen sich 93 Prozent der Befragten dieser Forderung an.
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Datum der letzten Änderung: 26.01.2016, Redaktionsleitung/foodwatch
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