Kindergeld mit Steuer-Identifikationsnummer. Was Sie jetzt wissen müssen >>
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Wenn's ums Geld geht ... - Unsere Infos
Wer Kindergeld erhalten möchte, muss der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen. Die "Anspruchsvoraussetzung" wurde ab 1.1.2016 gültig. "Diese Neuerung hat in sozialen Medien aber auch im wirklichen Leben für einige Aufregung gesorgt", sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. "Dabei gibt es dafür keinen Grund."
Alle wichtigen Infos und z.B. auch ein Kindergeldrechner finden Sie im Ratgeberportal Anwalt.org>> Hier gibt es auch eine Übersicht der wichtigsten Fragen. FAQ: Kindergeld
Der Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ erleichtert Eltern nach der Geburt ihres Kindes Behördengänge. Als Eltern füllen Sie nur noch ein dreiseitiges Kombiformular aus (einfache Abgabe gemeinsam mit den erforderlichen Urkunden in der Geburtsklinik) und können
An der Kooperation beteiligen sich Hamburger Geburtskliniken, Standesämter sowie die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und die Familienkasse des öffentlichen Dienstes in Hamburg.
TIPP: Das Kombiformular erhalten Sie bereits beim Geburtsvorbereitungstermin. Übrigens: Bald können Namensbestimmung, Bestellung von Geburtsurkunden und die Beantragung von Kindergeld in einem Zug auch online in der Klinik stattfinden. Die Eltern können dann über einen Online-Dienst ihre Angaben elektronisch abschicken.
Mehr Informationen erhalten Sie auf den Internet-Seiten "Kinderleicht zum Kindergeld" >>
Datum der letzten Änderung: 16.02.2024, Redaktionsleitung
Der Verlag für Rechtsjournalismus hat seinen hilfreichen Ratgeber zum Thema “Sozialrecht – Das Recht auf Grundsicherung durch das Sozialstaatprinzip” aktualisiert.
Hier finden Interessierte einen guten Überblick über folgende Fragen:
Das Baby kommt. Ist Ihr Haus vor der Geburt schon sicher? Unsere Sicherheits-TIPPS >>
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